Allerdings ist auch der Mensch selbst nicht ganz unschuldig: Die Einhaltung des teils unbekannten, aber strikten Rauchverbotes in Wäldern (von März bis Oktober), das Grillen nur auf ausgewiesenen Plätzen und das eigentlich selbstverständliche Vermeiden von Müll im Wald (z.B. eine Bierflasche wirkt wie ein Brennglas) sind die wichtigsten Verhaltensweisen, die ein Waldbesucher unbedingt beachten sollte!
Der unvorsichtige Umgang mit offenem Feuer im Wald und Waldesnähe führt erwiesenermaßen zu den meisten Waldbränden. Unachtsamkeiten wirken sich besonders verheerend aus, wenn die Waldbrandgefahr erhöht ist. Waldbrandgefahr besteht bei langer Trockenheit, die Gefahr steigt dann weiter mit zunehmenden starken Winden und steigender Sonneneinstrahlung. Unachtsam weggeworfene Zigaretten sind immer noch, trotz Verbot und zahlreicher Warnschilder in den Waldgebieten, eine der häufigsten Ursachen der verheerenden Waldbrände. Teilweise sind auch Brandstifter am Werk.
Richtig gefährlich werden lokale kleine Brände, wenn sie durch einen starken Wind schnell zu großen Feuern werden und sich rasch ausbreiten. Wenig bekannt ist auch die Tatsache, dass schon im Vorfeld die bestehenden Waldschäden die Waldbrandgefahr noch mehr erhöhen. Die verlichteten Kronen geschädigter Bäume fördern den Graswuchs auf dem Boden. Die im Winter abgestorbene Grasschicht wirkt im Frühjahr wie ein "Brandbeschleuniger", so dass nicht nur in den Hitzeperioden im Sommer, sondern gerade auch im Frühjahr die Waldbrandgefahr außerordentlich hoch ist. Gleichzeitig behindert der stärkere Graswuchs die Wasserversorgung des Baumes, so daß er trockener und leichter entflammbar ist. Übrig bleiben nach einem schweren Waldbrand nur verkohlte Baumleichen, die obersten Erdschichten sind völlig zerstört. Viele Jahre dauert es, bis ein abgebrannter Wald wieder aufgeforstet werden kann, und einige Jahrzehnte, bis alles wieder wächst und gedeiht.
So können Waldbrände vermieden werden:
- Informationen aus Radio, Fernsehen und Zeitungen beachten.
- Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen für Deutschland in Form von Gefahrenindizes bereit. Diese Indizes geben dabei das meteorologische Potential für die Gefährdung eines Waldes durch Brand an.
- Auskünfte beim Forstdienst, der Feuerwehr einholen.
- Feuerverbote unbedingt einhalten!
- Werfen Sie in Wald und Flur keine Flaschen weg.
- Fahrzeuge nicht auf trockenen Grasflächen abstellen.
(Katalysatoren von Auspuffanlagen erzeugen eine erhebliche Hitze!)
- Werfen Sie keine brennenden Zigarettenreste aus dem Autofenster.
- Grillen Sie nur an den dafür vorgesehenen Plätzen unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsmassnahmen.
- Vorsicht beim Umgang mit Feuerzeug und Raucherwaren!
- Nehmen Sie Müll, der ggf. beim Picknick im Wald anfällt wieder mit nach Hause.
Beobachtete Waldbrände sofort über Telefon 112 melden!
Vorgehen des Landes Hessen:
Der Deutsche Wetterdienst nutzt seine Daten des um die Gefahr von Waldbränden in Stufen zu gliedern und bewertet so jede Region im Bundesgebiet. Die Waldbrandgefahr wird dabei in 5 Stufen gegliedert, wobei Stufe 1 eine sehr geringe, Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr signalisiert.
Durch das Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird dann ggf. eine der beiden hessischen Alarmstufen (A oder B) ausgelöst. Bereits im Vorfeld werden die betroffenen Dienststellen, der Landesbetrieb Hessen-Forst, und das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Innenministerium über die beabsichtige Maßnahme informiert. Während der Gefahrenphase besteht fortlaufend Kontakt.
Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Der Landesbetrieb Hessen-Forst mit seinen Forstämtern veranlasst in diesem Fall eine verstärkte Überwachung der besonders gefährdeten, von ihm betreuten, Waldgebiete und stellt die technische Einsatzbereitschaft sicher (z.B. durch Kontrolle der Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Geräte und Nachrichtenverbindungen). Darüber hinaus wird u.a. der Kontakt mit den Brandschutzdienststellen intensiviert und die Information der Bevölkerung durch die Presse sichergestellt.
Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr)
zu veranlassende Maßnahmen:
- Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)
- Information der Bevölkerung
- verstärkte Überwachung der Waldgebiete
- Intensivierung des Kontaktes mit den Brandschutzdienststellen
- Information der Forstbetriebe mit eigenem forstlichem Personal
- Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang
- Luftbeobachtung gefährdeter Gebiete durch die Polizei-Fliegerstaffel
Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. eine verstärkte Luftbeobachtung und die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.
Alarmstufe B (sehr hohe Waldbrandgefahr)
zu veranlassende Maßnahmen:
- Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen im Wald und in gefährlicher Nähe zum Wald
- Kontaktaufnahme mit Bundeswehr und alliierten Streitkräften
- Vorbereitung von Einsatzstäben und Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde für Brand- und Katastrophenschutz
- Sperrung von Waldflächen und Wegen nach § 16 HWaldG
Die Alarmstufe B beinhaltet grundsätzlich die gemäß Alarmstufe A zu veranlassenden Maßnahmen.
Je nach örtlichen Gegebenheiten und lokalem Witterungsgeschehen können auch schon ohne zuvor ausgelöste Alarmstufen weitergehende Maßnahmen (z.B. Sperrung von Grillplätzen) erforderlich werden. Dies liegt im Ermessen der jeweils zuständigen örtlichen Behörden.